Digitale Barrierefreiheit bei Dritt-Anbieter-Content
Auch sogenannter Dritt-Anbieter-Content muss barrierefrei sein. Dazu gehören etwa Chatbots, Payment-Dienste, Paketverfolgung und ähnliche Angebote, wenn sie im Sinne des BFSG Teil der Dienstleistung sind. Worauf es ankommt, erfahrt ihr in dieser Episode.