Digitale Barrierefreiheit bei Dritt-Anbieter-Content

Shownotes

Auch sogenannter Dritt-Anbieter-Content muss barrierefrei sein. Dazu gehören etwa Chatbots, Payment-Dienste, Paketverfolgung und ähnliche Angebote, wenn sie im Sinne des BFSG Teil der Dienstleistung sind. Worauf es ankommt, erfahrt ihr in dieser Episode.

Transkript: Barrierefreiheit von Dritt-Anbieter-Plattformen

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